Erstinformation
nach §15 VersVermV, §12 FinVermV und Artikel 247 § 13 b EGBGB
Finanzmaklerservice Walter KG
St.-Martin-Str. 1
97714 Oerlenbach-Eltingshausen
Amtsgericht Schweinfurt - HRA 10014
Vertreten durch Michael Walter
Kontakt
Telefon: +49 9738 - 85 89 210
Telefax: +49 9738 - 85 89 211
E-Mail: info@fmswalter.de
Vermittlerstatus / Tätigkeitsart
Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach §34 f Abs. 1 S. 1GewO, Registrierungsnummer: D-F-153-QANF-16
Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO, Registrierungsnummer: D-W-155-THG7-83
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO., Bundesrepublik Deutschland, Registrierungsnummer: D-2MRS-V7MCM-94
Darlehensvermittler nach §34c Abs. 2 GewO.
(Die Einträge zur Erlaubnis sind einsehbar unter www.vermittlerregister.info) Gemeldet bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern | Max-Joseph-Straße 2 | 80333 München, www.muenchen.ihk.de
Gemeinsame Registerstelle im Sinne des § 11a Absatz 1 GewO.,
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. | Breite Straße 29 | 10178 Berlin | Telefon: +49 (0) 180/6005850 | (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf) www.dihk.de
Beratung
Wir bieten Ihnen eine Beratung in Ihrem und unserem Hause an, auf Wunsch auch gerne telefonisch.
Vergütung für die Versicherungsvermittlung
Wir erhalten unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsprodukten in Form einer Courtage, welche bereits in Ihrem Versicherungsbeitrag einkalkuliert ist. Der Produktgeber zahlt diese Courtage an uns aus, Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir erhalten keinerlei weitere Vermittlungsvergütung von den Produktgebern. Vermitteln wir Ihnen ein Versicherungsprodukt bei welchem keine bzw. keine kostendeckende Vergütung einkalkuliert wurde, werden wir Sie vor Beginn unserer Tätigkeit darüber informieren und Ihnen ein Angebot unterbreiten.
Vergütung für die Finanzanlagenvermittlung
Alternative 1 – nur Anleger zahlt: Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch den Anleger. Die Vergütung erfolgt der dann gesondert zu verhandelnden Vergütungs-/ Honorarvereinbarung.
Alternative 2 - nur der Produktgeber zahlt: Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.
Alternative 3 - Kombination von Anleger und Produktgeber zahlt: Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den
Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der noch gesondert zu verhandelnden Vergütungs-/ Honorarvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
Erlaubnisumfang / Emittenten
Die Erlaubnis umfasst die Finanzanlagenvermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO)
Vergütung für die Darlehensvermittlung
Im Zusammenhang mit der Darlehensvermittlung erfolgt die Vergütung (Provision) ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen. Die Höhe der Vergütung wird prozentual ermittelt und richtet sich nach der Höhe der Darlehenssumme. Der tatsächliche Betrag wird im ESIS Merkblatt zu einem späteren Zeitpunkt in Euro angegeben.
Darlehensgeber und Anbieter für die Darlehensvermittlung
Bei der Darlehensvermittlung sind wir an keine Anbieter gebunden.
Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
Telefon: +49 9738 - 85 89 210
E-Mail: info@fmswalter.de
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Als Versicherungsmakler sind wir verpflichtet an dem Schlichtungsverfahren nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei folgenden Streitbeilegungsstellen teilzunehmen:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
Die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission können Sie aufrufen unter: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/
Offenlegungspflichten zur EU-Transparenzverordnung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten:
Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir nur die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Derzeit fehlen noch die technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Wir beobachten die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen. Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Die Vergütungen unserer Mitarbeiter/-innen bzw. Untervermittler fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.